Medizinisches Visum

Kurzaufenthalt für Diagnose, Behandlung oder Rehabilitation in einer ausländischen Klinik.

Ein medizinisches Visum wird Patientinnen und Patienten ausgestellt, die eine Spezialbehandlung außerhalb ihres Heimatlandes benötigen. Häufig können bis zu zwei Begleitpersonen – etwa Angehörige oder Pflegekräfte – ein entsprechendes Begleitvisum beantragen.

Kliniken stellen Einladungsschreiben mit Angaben zu Eingriff, Kosten und Dauer aus. Die Einwanderungsbehörden bewerten den Antrag anhand dieser Unterlagen.

Wichtige Unterlagen

  1. 1
    Ärztlicher Befund aus dem Heimatland

    Bericht, der Diagnose und die Empfehlung einer Behandlung im Ausland erläutert.

  2. 2
    Einladung der Klinik

    Schreiben des Krankenhauses mit Terminen und Kostenvoranschlag.

  3. 3
    Finanzierungsnachweis

    Kontoauszüge oder Versicherungsbestätigungen für Behandlung und Aufenthalt.

  4. 4
    Unterkunfts- und Nachsorgeplan

    Wo Patient und Begleitpersonen vor oder nach der Behandlung wohnen.

Zweckgebunden

Ein medizinisches Visum berechtigt weder zur Arbeit noch zu touristischen Aktivitäten. Nach Abschluss der Behandlung muss entweder die Ausreise erfolgen oder – mit aktuellen medizinischen Unterlagen – eine Verlängerung beantragt werden.

Begleitvisa sind direkt an das Patientenvisum gekoppelt und dürfen dessen Gültigkeit nicht überschreiten. Begleitpersonen müssen die familiäre Beziehung und eigene finanzielle Mittel nachweisen.

Visa Requirements by Country

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