Geschäftsvisum
Für Meetings, Verhandlungen, Messen und Vertragsabschlüsse – ohne lokale Anstellung.
Ein Geschäftsvisum ermöglicht kurzfristige berufliche Aufenthalte für kommerzielle Aktivitäten ohne Arbeitsaufnahme im Zielland. Es richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die Geschäftstermine wahrnehmen, an Messen teilnehmen oder Verhandlungen führen.
Wichtig für EU-Bürger: Innerhalb der EU und des Schengen-Raums benötigen Sie als deutscher Staatsbürger kein Geschäftsvisum. Diese Regelungen gelten für Reisen außerhalb der EU (USA, China, Indien, Brasilien, etc.) oder für Nicht-EU-Bürger, die nach Deutschland einreisen möchten.
Geschäftsvisa sind zeitlich begrenzt (meist 30–90 Tage) und erlauben keine bezahlte Tätigkeit für lokale Arbeitgeber. Sie dürfen Verträge unterzeichnen, Standorte besichtigen oder Partner treffen – aber nicht vor Ort arbeiten oder Dienstleistungen erbringen, die eine Arbeitserlaubnis erfordern.
EU- und Schengen-Besonderheiten
Als EU-Bürger genießen Sie innerhalb des Schengen-Raums vollständige Bewegungsfreiheit für Geschäftsreisen. Bei Reisen nach Großbritannien, in die USA, nach Kanada, Australien oder Asien gelten jedoch die Visabestimmungen des jeweiligen Landes.
Nicht-EU-Bürger, die in den Schengen-Raum für geschäftliche Zwecke reisen, benötigen in der Regel ein Schengen-Geschäftsvisum (Typ C). Dieses erlaubt Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen in allen Schengen-Staaten.
Erforderliche Unterlagen
- 1Einladungsschreiben des Partnerunternehmens
Offizielles Schreiben der Gastfirma mit Firmenstempel, das Zweck, Dauer und geplante Termine der Reise beschreibt. Muss Kontaktdaten und Handelsregisternummer enthalten.
- 2Entsendungsschreiben des Arbeitgebers
Bestätigung Ihres Unternehmens über Ihre Position, den Geschäftszweck und die Kostenübernahme. Bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
- 3Detaillierter Reiseplan
Aufstellung aller geplanten Meetings, Konferenzen, Messebesuche oder Schulungen mit Datum, Uhrzeit und Ort.
- 4Nachweis der Geschäftstätigkeit
Handelsregisterauszug, Unternehmensprofil oder Gewerbeschein zur Verifizierung Ihrer geschäftlichen Legitimität.
- 5Finanzielle Absicherung
Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Firmenkreditkarte. Manche Länder verlangen Mindestbeträge (z.B. 50–100 Euro pro Tag).
- 6Rückflugticket oder Weiterreisebestätigung
Nachweis, dass Sie das Land fristgerecht wieder verlassen.
- 7Reisekrankenversicherung
Für Schengen-Visa zwingend erforderlich mit Mindestdeckung von 30.000 Euro. Auch für andere Länder oft empfohlen.
Keine Arbeitserlaubnis
Ein Geschäftsvisum ist keine Arbeitserlaubnis. Tätigkeiten wie IT-Support vor Ort, technische Installationen, Beratungsleistungen gegen Honorar oder Schulungen, die Sie aktiv durchführen, gelten in vielen Ländern als Arbeit und erfordern ein Arbeitsvisum oder eine spezielle Genehmigung.
Verstöße können zu Abschiebung, Einreisesperren und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Im Zweifel sollten Sie vorab bei der Botschaft oder einem Visa-Spezialisten klären, ob Ihre geplanten Tätigkeiten unter das Geschäftsvisum fallen.
Erlaubte Geschäftsaktivitäten
Mit einem Geschäftsvisum dürfen Sie:
- An Geschäftsbesprechungen und Verhandlungen teilnehmen
- Verträge unterzeichnen und Geschäftsbeziehungen aufbauen
- Fachmessen, Konferenzen und Industrieausstellungen besuchen
- Werks- und Standortbesichtigungen durchführen
- Kunden- und Partnergespräche führen
- An Schulungen als Teilnehmer (nicht als Dozent) teilnehmen
- Marktforschung und Geschäftsbeobachtung betreiben
Verbotene Tätigkeiten
Folgende Aktivitäten sind mit einem Geschäftsvisum nicht gestattet:
- Anstellung bei einem lokalen Unternehmen
- Bezahlte Beratungs- oder Freelance-Tätigkeiten
- Technische Dienstleistungen oder Installationen vor Ort
- Durchführung von Schulungen oder Workshops (als Trainer)
- Verkaufstätigkeiten oder Kundenbetreuung vor Ort
- Tätigkeiten, die einen lokalen Arbeitnehmer ersetzen könnten
Einmalige vs. mehrmalige Einreise
Geschäftsvisa werden als Einzel- oder Mehrfachvisum ausgestellt. Ein Einzelvisum berechtigt zu einer einmaligen Einreise und ist ideal für einzelne Geschäftstermine oder Messen.
Mehrfachvisa (Multi-Entry) sind für Geschäftsreisende mit regelmäßigen Terminen im Zielland gedacht. Sie erlauben mehrfache Einreisen innerhalb der Gültigkeitsdauer (6 Monate bis 5 Jahre), wobei jeder Aufenthalt zeitlich begrenzt bleibt (z.B. maximal 90 Tage am Stück).
Für häufige USA-Reisen bietet sich das B-1-Visum mit bis zu 10 Jahren Gültigkeit an. Für China gibt es spezielle M-Visa mit unterschiedlichen Laufzeiten je nach Geschäftsbeziehung.
Aufenthaltsdauer und Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Visums (wie lange Sie es nutzen können) unterscheidet sich von der erlaubten Aufenthaltsdauer pro Besuch. Ein Visum mit 2 Jahren Gültigkeit kann beispielsweise nur Aufenthalte von jeweils 30 oder 90 Tagen pro Einreise erlauben.
Typische Aufenthaltsdauern pro Besuch: 30 Tage (China, Indien), 90 Tage (USA, Schengen), 180 Tage (selten, meist für spezielle Projekte). Überschreitungen dieser Fristen können zu Strafen, Einreisesperren oder Visumsentzug führen.
Häufige Fehler vermeiden
- Unklare Unterscheidung zwischen Geschäftsvisum und Arbeitserlaubnis
- Fehlende oder unvollständige Einladungsschreiben vom Partnerunternehmen
- Nicht ausreichende finanzielle Nachweise (Kontoauszüge zu alt oder Betrag zu gering)
- Ungenauer Reiseplan ohne konkrete Termine und Ansprechpartner
- Vergessen der Reisekrankenversicherung (bei Schengen zwingend erforderlich)
- Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer
- Durchführung von bezahlten Tätigkeiten ohne Arbeitserlaubnis
Praxis-Tipps für deutsche Geschäftsreisende
Bewahren Sie immer Kopien aller Einladungsschreiben, Reisepläne und Geschäftsdokumente auf – sowohl digital als auch ausgedruckt. Grenzbeamte können diese jederzeit anfordern.
Bei Reisen in die USA: Nutzen Sie die Mobile Passport App oder Global Entry für schnellere Abfertigung. Beachten Sie, dass auch für geschäftliche Kurzbesuche unter 90 Tagen eine ESTA-Genehmigung erforderlich ist.
Für asiatische Märkte (China, Indien): Planen Sie längere Vorlaufzeiten ein (4–6 Wochen) und buchen Sie Termine bei den Visa-Servicezentren rechtzeitig.
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